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Wenn die verunfallte Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu retten, muss das vor Ort anwesende Arbeitsteam unverzüglich eingreifen und die verunfallte Person in Sicherheit bringen können.
Beispiele der Rettungseinsätze: Die rettende Person verschafft sich Zugang zur verunfallten Person, löst sie und lässt sie unbegleitet ab. Die rettende Person verschafft sich Zugang zur verunfallten Person, löst sie und seilt sich mit ihr ab. Die verunfallte Person hängt in einem vorinstallierten System, das eine Evakuierung ermöglicht, ohne dass die rettende Person zu ihr gelangen muss.
Technische Besonderheiten: Die unbegleitete Evakuierung kann in der Regel mithilfe eines einsatzbereiten Rettungssets erfolgen. Die begleitete Evakuierung erfordert eine entsprechende Ausbildung, da sie die Beherrschung komplexer Seilzugangstechniken voraussetzt. Für jeden Rettungseinsatz gilt, dass die schnellste Evakuierungsmöglichkeit vorzuziehen ist, um das Risiko eines Hängetraumas aufgrund des regungslosen Hängens im Gurt zu reduzieren. Dies gilt besonders dann, wenn die verunfallte Person bewusstlos ist.
RETTUNG AM EINSATZORT
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